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In der Neukonzeption der Gedenkstätten in Sachsen spiegelt sich ein altes Problem – das Verhältnis der DDR-Dissidenz zur Shoah

Wir sind die Opfer

Martin Jander in der Jungle-World vom 11.2. 2004

Die Kritik hätte klarer und entschiedener nicht sein können. Eine »Waagschalen-Mentalität« attestierte der Zentralrat der Juden in Deutschland den Akteuren der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der Zentralrat und weitere Verbände von Opfern des Nationalsozialismus haben am 21. Januar 2004 ihre Mitarbeit in der Stiftung sächsischer Gedenkstätten aufgekündigt (Jungle World, 7/04). In einer Erklärung warnte die Vertretung der jüdischen Gemeinden in Deutschland vor einer »Analogisierung und Relativierung von NS-Verbrechen gegenüber denen des Stalinismus und der Staatssicherheit der DDR«.

Gleichzeitig warnte der Zentralrat der Juden vor einer Übertragung des sächsischen Gedenkstättenkonzepts auf die gesamte Bundesrepublik. Diese Kritik zielt auf einen Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, der sich an das sächsische Gedenkstättenkonzept ausdrücklich anlehnt.

Mit dieser Kritik wird kein ganz neuer Gegenstand in die Auseinandersetzung um öffentliches Gedenken und Erinnern in der Bundesrepublik eingeführt. Jedoch geraten jetzt neben den üblichen Verdächtigen auch solche Akteure in die Kritik, die bislang so nicht in der öffentlichen Auseinandersetzung standen: Angehörige der Opposition aus der früheren DDR und andere Initiativen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Berechtigte Kritik

Mit welchen Argumenten man der Kritik des Zentralrats der Juden begegnen will, ist bislang nicht erkennbar. Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat ihren Antrag vorläufig zurückgezogen. Die sächsische Landesregierung hat den Zentralrat für ein Gespräch Ende Februar eingeladen. Dass eine Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen stattfindet, wird jedoch in allen bislang verfügbaren Erklärungen abgestritten.

Sowohl im Sächsischen Gedenkstättengesetz als auch im Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird jedoch eben diese Relativierung deutlich erkennbar. Im Artikel 2 des sächsischen Gesetzes heißt es: »Zweck der Stiftung ist es, diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich organisierte Morde, erinnern. Die Stiftung hat die Opfer politischer Gewaltherrschaft und den Widerstand gegen die Diktaturen zu würdigen sowie die Strukturen und Methoden der jeweiligen Herrschaftssysteme für die Öffentlichkeit zu dokumentieren.«

Auch das vorläufig zurückgezogene »Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen« der CDU/CSU enthält die kritisierte Analogisierung von Nationalsozialismus und SED-Diktatur schon im Titel. In einem nationalen Gedenkstättenkonzept der Bundesrepublik sollen zusätzlich zu den Stätten der Erinnerung an den Nationalsozialismus und die SED-Diktatur auch Gedenkorte der Flucht und Vertreibung der Deutschen aus Ostmitteleuropa integriert werden. Hier scheint auch das Bewusstsein für den Zusammenhang von Ursache und Wirkung vollkommen verloren gegangen zu sein. Alle diese Gedenkstätten werden darüber hinaus unter der gleichmacherischen Rubrizierung von Gedenkorten zu »Gewaltverbrechen« abgehandelt.

Antitotalitärer Konsens

Die berechtigten Vorwürfe des Zentralrats werden im politisch sehr heterogenen Milieu der Ex-DDR-Opposition leider kaum auf offene Ohren stoßen. Der erste Grund ist darin zu suchen, dass sich die Mehrzahl der Initiativen auf die vor 1989 in der DDR verfemte Totalitarismuskonzeption stützt. Seit den Tagen der von den Ex-DDR-Bürgerrechtlern Rainer Eppelmann und Markus Meckel angeregten Enquetekommissionen des Bundestages, die sich mit der SED-Diktatur und ihren Folgen beschäftigten, ist das Schlagwort vom »antitotalitären Konsens« aus dem Milieu nicht mehr wegzudenken. Als Blockade für die Wahrnehmung der Kritik des Zentralrats wirkt aber nicht so sehr die Totalitarismuskonzeption selbst. Es gibt sie ja auch in Ausprägungen wie z.B. bei Hannah Arendt. Sie hat nicht explizit von der »Singularität« der deutschen Verbrechen gesprochen, ihre Analysen legen diesen Begriff jedoch nahe.

Sieger der Geschichte

Als Wahrnehmungsblockade im Milieu der Ex-DDR-Opposition wirkt stärker, dass in der DDR an die Vernichtung der europäischen Juden nur ganz am Rande erinnert wurde. Haftung und Verantwortung wurden deshalb für den durchschnittlichen DDR-Bürger kein gelebtes Anliegen. Während in der (alten) Bundesrepublik, angestoßen vor allem durch die Nürnberger Prozesse und getragen von Politikern, die meist der sozialdemokratischen Linken zuzurechnen waren, ein Weg der Anerkennung der Verbrechen und ihrer symbolischen Wiedergutmachung eingeschlagen und von Teilen der Bevölkerung (langsam) mitgegangen wurde, blieb diese Entwicklung in der DDR aus.

Die deutsche kommunistische Linke analysierte schon während des Nationalsozialismus und auch danach den Nationalsozialismus als ein Phänomen des Kapitalismus. Sie hat damit selbst einer Relativierung der Verbrechen Vorschub geleistet. Mit der sozialistischen Umgestaltung der DDR galt ihnen die Wurzel des Übels als beseitigt, eine Übernahme von Verantwortung und Haftung wurde zurückgewiesen. Die Folgen waren verheerend. Die regierenden Antifaschisten übertrugen ihr Siegesbewusstsein auf die ganze Bevölkerung. Der Selbstexkulpation der Täter, Mitläufer und Zugucker war damit Tür und Tor geöffnet. Mit der Dethematisierung der deutschen Verbrechen ging eine Desensibilisierung für die Leiden der Opfer und ihrer Ansprüche einher.

Die Speziallager

Als weitere Wahrnehmungsblockade wirkt ganz besonders die nach dem Umbruch vehement aufbrechende Debatte über die sowjetischen Speziallager in den Jahren 1945 bis 1950. Hier waren – wie in den Lagern der Amerikaner, Briten und Franzosen – Menschen interniert worden, denen man eine Betätigung in der NSDAP, der SA etc. nachsagte. Etwa 160 000 Menschen waren betroffen. Im Unterschied zu den Lagern der Westalliierten gab es hier jedoch keine rechtsstaatlichen Überprüfungen der Vorwürfe. Etwa ein Drittel der Internierten starb an Hunger, Krankheiten und Kälte. Da zwei dieser Speziallager unmittelbar auf dem Gelände der nationalsozialistischen Konzentrationslager Buchenwald und Sachsenhausen eingerichtet wurden, hat sich bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Menschen der Eindruck festgesetzt, die sowjetischen Streitkräfte seien so barbarisch gewesen wie die deutsche Wehrmacht und die SS.

Dass die Speziallager eine Folge des Nationalsozialismus waren, ist aus dem Bewusstsein verschwunden. Trotz sehr differenzierter wissenschaftlicher Beiträge zur Geschichte und Entwicklung dieser Lager, hat die Wahrnehmung des Leidens der Speziallager-Häftlinge einer neuen »Rot gleich Braun«-Ideologie Platz gemacht.

In der Untersuchung von Sabine Moller (»Vielfache Vergangenheit«, Tübingen 2003) zur Tradierung des Nationalsozialismus in ostdeutschen Familien wird sichtbar, dass insbesondere der Hinweis auf diese Speziallager das Stimmungsklima hat kippen lassen. Mit dem Verweis auf die Speziallager weisen insbesondere die NS-Zeitzeugengeneration und ihre Enkel in den fünf neuen Bundesländern den staatlich verordneten Antifaschismus der DDR zurück. Nicht selten wird dabei gleichzeitig jede Kritik am Nationalsozialismus als unglaubwürdig verworfen.

Getrübte DDR-Aufarbeitung

So wenig wie die Speziallager als Folge des Nationalsozialismus angesehen werden, so wenig wird die DDR insgesamt als seine Folge betrachtet. Die DDR wird nur selten als einer der drei Nachfolgestaaten des Nationalsozialismus (Bundesrepublik, DDR, Österreich) angesehen. Die Nicht-Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der DDR ist nur selten Gegenstand öffentlicher Debatten und wissenschaftlicher Untersuchungen geworden. Zwar gibt es einige Autoren, die sich mit der Geschichte von Juden in der DDR, der verweigerten Entschädigung für jüdische NS-Opfer, der Rolle und Funktion des Antifaschismus, Antisemitismus und Antizionismus der DDR-Politik und anderen Themen auseinandersetzen (Henryk M. Broder, Jeffrey Herf, Moshe Zuckermann, Thomas Haury und andere), ihren Untersuchungen und den möglichen Konsequenzen daraus ist jedoch nur geringe Aufmerksamkeit gewidmet worden. Dies hat auch dazu geführt, dass bedeutende Persönlichkeiten, deren Engagement darauf gerichtet war, in der DDR die Erinnerung an die Vernichtung der Juden wach zu halten und entsprechende Konsequenzen einzufordern, im öffentlichen Bewusstsein kaum oder nur schwach wahrgenommen werden.

Wer sich heute als Ex-DDR-Bürgerrechtler der Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen widersetzen will, könnte sich vor allem auf Paul Merker, Helmut Eschwege und Konrad Weiß berufen. Alle drei haben in der DDR das ihre dazu getan, dass der deutsche Judenmord in der DDR nicht vollständig vergessen wurde.

Paul Merker

Paul Merker setzte sich für eine umfassende Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus ein. Er kehrte – Merker gehörte bereits in der Weimarer Republik der KPD an – 1947 aus dem Exil in Mexiko in die DDR zurück. In seinem 1948 vorgelegten Gesetzentwurf wurden als Verfolgte des Naziregimes Menschen angesehen, die politische Gegner des NS waren oder wegen ihrer religiösen Einstellung oder »auf Grund der nazistischen Rassegesetze« verfolgt worden waren. Der Gesetzentwurf enthielt auch Regelungen, die eine Zurückerstattung geraubten Eigentums ermöglichten. Waren die Opfer bereits tot, sollten nahe Verwandte die Wiedergutmachung erhalten. Die SED lehnte dieses Gesetz jedoch ab. Merker wurde 1950 aus dem Politbüro ausgeschlossen und im Dezember 1952 unter dem Vorwurf verhaftet, er habe die »Verschiebung deutschen Volksvermögens« an »jüdische Kapitalisten« geplant, wie das Neue Deutschland 1953 schrieb. Gemeint war eben Merkers Eintreten für eine umfassende Entschädigung auch jüdischer NS-Opfer. Merker wurde in einem Geheimprozess verurteilt, 1956 aber bereits wieder freigelassen. Rehabilitiert wurde er nie.

Helmut Eschwege

Helmut Eschwege ist wohl der einzige Historiker der DDR, der über die Vernichtung der europäischen Juden in der DDR forschte und publizierte.

Der 1913 in Hannover geborene jüdische Sozialist war über Dänemark, Lettland und Estland nach Palästina emigriert. 1943 war er in die britische Armee eingetreten, 1945 nach Prag umgesiedelt und 1946 Mitarbeiter in der SED-Landesleitung Sachsen in Dresden geworden.

Im Zuge derselben anti-zionistischen und anti-semitischen Kampagnen der SED, in der Paul Merker verhaftet wurde, schloss man Eschwege 1953 als Westemigranten und möglichen Spion aus der SED aus. Er beschloss daraufhin, über die Entrechtung und Verfolgung der Juden im Nationalsozialismus zu schreiben.

Seine Dokumentation »Kennzeichen J« konnte jedoch erst nach 1966 in der DDR erscheinen. Auch sein Buch »Die Synagoge in der deutschen Geschichte« lag zwölf Jahre beim Verlag und musste mehrfach umgearbeitet werden.
Die Untersuchung »Selbstbehauptung und Widerstand. Deutsche Juden im Kampf um Existenz und Menschenwürde 1933–1945« konnte nur in der Bundesrepublik erscheinen. Seine »Geschichte der Juden in der DDR« blieb ungedruckt.
Eschwege wurde allerdings nicht nur vom MfS beobachtet, er war ihm auch als IM »Ferdinand« zu Diensten. 1989 gehörte Eschwege zu den Gründungsmitgliedern der SPD in Dresden.

Konrad Weiß

Konrad Weiß ist einer der ganz wenigen Repräsentanten der DDR-Opposition der achtziger Jahre, der sich in Filmen und Artikeln mit der Vernichtung der europäischen Juden auseinandergesetzt haben. Er wurde 1942 in Lauban (Polen) geboren. Er wuchs nach der Flucht der Familie, an deren Folgen sein Vater starb, in Genthin (Sachsen-Anhalt) auf. 1965 war er einer der Teilnehmer der ersten Fahrt von Aktion Sühnezeichen nach Auschwitz. Er studierte an der Deutschen Hochschule für Filmkunst in Potsdam-Babelsberg und drehte nach seiner Ausbildung zahlreiche Filme zu jüdischen Themen. 1989 gehörte er zu den Mitbegründern der Bürgerrechtsorganisation Demokratie Jetzt. 1998 publizierte Weiß eine Biografie über den Gründer der Aktion Sühnezeichen, Lothar Kreyssig, der als aktives Mitglied der Bekennenden Kirche einen Strafantrag gegen das Euthanasie-Programm des Nationalsozialismus gestellt hatte. Konrad Weiß war darüber hinaus der Initiator der Erklärung der DDR-Volkskammer vom April 1990, in der es hieß: »Durch Deutsche ist während der Zeit des Nationalsozialismus den Völkern der Welt unermessliches Leid zugefügt worden. Nationalismus und Rassenwahn führten zum Völkermord, insbesondere an den Juden aus allen europäischen Ländern, an den Völkern der Sowjetunion, am polnischen Volk und am Volk der Sinti und Roma. (…) Wir bitten die Juden in aller Welt um Verzeihung für Heuchelei und Feindseligkeit der offiziellen DDR-Politik gegenüber dem Staat Israel und für die Verfolgung und Entwürdigung jüdischer Mitbürger auch nach 1945 in unserem Lande.« In dieser Erklärung des ersten frei gewählten Parlaments der DDR wurde eine »gerechte Entschädigung« angekündigt.

Geteilte Erinnerung

Es steht also zu hoffen, wenn auch leider nicht zu erwarten, dass im Streit zwischen dem Zentralrat der Juden und den Aufarbeitungsinitiativen in der Ex-DDR Stimmen hörbar werden, die Partei für die Position des Zentralrats ergreifen und die zur Zeit deutlich grassierende Waagschalen-Mentalität einer kritischen Überprüfung unterziehen. Die politisch sehr heterogenen Initiativen zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit stehen dabei vor einer großen Herausforderung. Die bislang verfügbaren Erklärungen zum Konflikt über die sächsische Gedenkstättenkonzeption deuten jedoch darauf hin, dass man bislang nicht begriffen hat, was überhaupt Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen bedeutet.

Zu verstehen, dass man etwas nicht versteht, ist schwer. Es ist allerdings nicht unmöglich. Verstehen bedeutet mehr als nur Wissen. Die Welt der überlebenden NS-Opfer und ihrer Kinder ist von der Welt der überlebenden NS-Täter und ihrer Erben fundamental verschieden. Juden und Nichtjuden leben in Deutschland nach dem Ende des Nationalsozialismus zwar in einer Gesellschaft, aber sie leben mit vollkommen verschiedenen Erinnerungen. Salomon Korn, der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, spricht in einer Essaysammlung von einer »geteilten Erinnerung«.

Für die Nachfahren und Erben der nationalsozialistischen deutschen Täter ist die Erinnerung an den Nationalsozialismus mit der Erinnerung an die Verbrechen ihrer Eltern und Großeltern, mit der Erinnerung an die Verbrechen der deutschen Gesellschaft verbunden. Für die Überlebenden der Shoah und ihre Kinder und Enkel ist die Erinnerung an den Nationalsozialismus verbunden mit der Erinnerung an die Ermordung ihrer nächsten Angehörigen und an den Versuch, alle Juden der Welt auszulöschen. Mit den Nachfahren der Täter können sie in Deutschland nur dann zusammenleben, wenn die nicht jüdische Mehrheitsgesellschaft die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen nicht verweigert, banalisiert oder relativiert.

Martin Jander ist Mitarbeiter der Zeitschrift Horch und Guck.

haGalil onLine 12-02-2005

 

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