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Das Ende einer nie geführten Diskussion

Deutschland diktiert:
Im Herbst 1938

 

September 1938 - Während der "Sudetenkrise" (Mai bis Anfang Oktober 1938) wächst die politische und militärische Spannung; in der Bevölkerung beginnt eine Welle von antijüdischen *Einzelaktionen, die im November in den von *Goebbels entfesselten Pogromen der *Reichskristallnacht gipfeln.

29.-30. Sept. - "Münchner Abkommen": Die NS-Führung reist von Berlin nach München und diktiert einen vorgefassten Vertrag. Auf der Münchner Konferenz zwingen Deutschland, Italien, England und Frankreich die Tschechoslowakei, die Sudetengebiete abzutreten. Dies soll, so Chamberlain, den "Frieden für unsere Zeit sichern".

1.-10. Oktober - Infolge des Münchner Diktats besetzen deutsche Truppen die Sudetengebiete. Die Mehrzahl der dortigen jüdischen Bevölkerung flieht in die "Rest-Tschechoslowakei", wodurch ein ernstes Flüchtlingsproblem entsteht.

3. Oktober 1938 - Auf Anordnung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda sind alle jüdischen Organisationen und Erziehungs­institutionen anzuweisen, die Vortragsmanuskripte für geplante Veranstaltungen dem Ministerium zur Genehmigung vorzulegen. Das Propagandaministerium schließt sich damit der einige Jahre zuvor von der *Gestapo eingeführten *Überwachungspraxis an (vgl. 26. Juni 1934), offensichtlich mit der Absicht, *Goebbels' Einfluß auf die Judenpolitik zu stärken (Sauer, Dokumente über die Verfolgung, I, S. 292, Nr. 250).

5. Oktober - Durch Verordnung des Reichsministeriums des Innern werden die deutschen Reisepässe von Juden ungültig. Sie werden erst wieder gültig, nachdem sie mit einem "J" gekennzeichnet worden sind (RGB1. 1,1342). Diese Maßnahme wird auf Verlangen der Schwei­zer Behörden ergriffen, welche sich gegen unerwünschte jüdische Emigranten schützen wollen.

21. Oktober - Geheimbefehl von Hitler, "die Erledigung der Rest-Tschechei" vorzubereiten.

27.-29. Oktober - 15.-17.000 Juden polnischer Staatsangehörigkeit werden aus Deutschland ausgewiesen und an die polnische Grenze transportiert. Da den meisten von ihnen die Einreise nach Polen verweigert wird, leben sie monatelang im deutsch-polnischen Grenzgebiet unter menschenunwürdigen Bedingungen (EH III, S. 1622, "Zbaszyn"). Einem Teil von ihnen wird die vorübergehende Rückkehr nach Deutschland erlaubt, um sich um ihren Besitz zu kümmern, doch im Juni 1939 werden auch sie endgültig ausgewiesen und zum Teil in "Konzentrationslager verbracht (vgl. Zeittafel, Anfang Juni).

7. November - Attentat des jüdischen Studenten Herschel *Grynszpan auf den deutschen Gesandschaftsrat vom Rath in Paris.

9.-10. Nov. - *Kristallnacht; während der Pogromnacht und in den nächsten Tagen finden Massenverhaftungen statt, wovon auch die meisten führenden Personen der *Reichsvertretung der Juden in Deutschland betroffen sind. Diesen schlimmsten Judenpogromen in ganz Deutschland folgt die vollkommene Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben und die weitgehende Zerstörung der inneren organisatorischen Struktur des deutschen Judentums (vgl. auch *Vereinsleben, jüdisches, sowie EH II, S. 1205, "Reichskristallnacht").

11. November - Durch die Verordnung über den Waffenbesitz von Juden wird ihnen der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schußwaffen und Munition, sowie von Hieb- und Stoßwaffen verboten. Die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition haben sie unverzüglich der Ortspolizei abzuliefern; Waffen und Munition verfallen entschädigungslos dem Reich (RGB1.I,1573).

12. November - Durch die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben werden die Juden verpflichtet, "alle Schäden, welche durch die Empörung des Volkes am 9. und 10. November 1938 ... entstanden, ... sofort zu beseitigen. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit werden zugunsten des Reiches beschlagnahmt." (RGB1.I,1581).

12. November - Sitzung in *Görings Luftfahrtministerium zur weiteren Gestaltung der Judenpolitik nach der *Kristallnacht, unter Beteiligung von *Heydrich, Trick u.a. Unter anderem wird ein Vorschlag zur Kennzeichnung und *Ghettoisierung der deutschen Juden gemacht (IMT, PS 1816; Reitlinger, Endlösung, S. 17-21); dieser wird aber auf ausdrücklichen Befehl Hitlers zunächst fallengelassen. Aufgegriffen dagegen wird der Vorschlag einer "Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit". Durch Verordnung wird "den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit die Zahlung einer Kontribution von 1.000.000.000 Reichsmark an das Deutsche Reich auferlegt" (RGB1.1,1579).
21.11. 1938 - Durch die 1. Durchführungsverordnung (RGB1. I, 1638) wird die Abgabe von 20% jüdischen Vermögens, wenn es 5.000 RM übersteigt, festgelegt und auf staatenlose Juden ausgedehnt.
19.11. 1939 - Durch die 2. Durchführungsverordnung (RGB1.1, 2059) wird diese Abgabe von 20% auf 25% (um eine Viertelmilliarde) erhöht.

12. November - Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben (RGB1.1,1580). Durch die 1. Durchführungsverordnung vom 23. November 1938 (RGB1. I, 1642) sollen grundsätzlich alle jüdischen Betriebe aufgelöst und *arisiert werden. Durch die 2. Durchführungsverordnung vom 14. Dezember 1938 (RGB1. I, 1902) dürfen Juden auch nicht mehr stellvertretende Betriebsführer sein. Nach dem Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom selben Tag muß die "Entjudung" von *Warenhäusern, Kaufhäusern etc. in jedem einzelnen Fall vom Minister genehmigt werden.

12. November - Auf Anordnung des Präsidenten der Reichskulturkammer wird Juden der Besuch von Theatern, Lichtspielhäusern, Konzerten, Ausstellungen u.a. verboten (Blau, Ausnahmerecht, S. 54, Nr. 189).

15. November - Nach Erlaß des Reichsministers für Erziehung und Unterricht über den Schulbesuch jüdischer Kinder ist Juden der Besuch deutscher Schulen nicht gestattet; sie dürfen nur noch jüdische Schulen besuchen (Blau, Ausnahmerecht, S. 55, Nr. 191; vgl. auch *Schulwesen, jüdisches).

19. November - Laut Verordnung über die öffentliche Fürsorge der Juden soll die öffentliche Fürsorge nur noch in Ausnahmefällen jüdische Hilfsbedürftige betreuen (RGB1. I, 1649). Seit der Errichtung der *Reichsvereinigung der Juden in Deutschland im Februar 1939 ist diese allein für die *Wohlfahrt der Juden verantwortlich.

23. November - Erscheinen der ersten Nummer des "jüdischen Nachrichtenblattes, der nun einzigen jüdischen Zeitschrift in Deutschland, nachdem die gesamte jüdische *Presse in Folge der *Kristallnacht aufgelöst worden war. Es dient inoffiziell als Presseorgan der *Reichsvertretung der Juden in Deutschland und ihrer Nachfolgerin, der Reichsvereinigung und bringt bis zu seiner Schließung 1943 hauptsächlich die zur Veröffentlichung bestimmten Anordnungen der Behörden.

28. November - Eine Polizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit bevollmächtigt die regionalen Behörden im ganzen Reichsgebiet, die Bewegungsfreiheit der Juden einzuschränken und sie aus bestimmten Bezirken auszuschließen (RGB1.1,1676).

29. November - Offizielle Wiederaufnahme der Arbeit der *Reichsvertretung der Juden in Deutschland in ihrem Büro in der Kantstraße, drei Wochen nach der *Kristallnacht.


Vorbereitung auf die Auswanderung: Ausbildungsstätte der ORT für Handwerk 1937

Verweise beziehen sich auf:
Otto Dov Kulka und Eberhard Jäckel
Die Juden in den geheimen NS-Stimmungsberichten 1933-1945
Dokumente zu einem unfasslichen Kapitel deutscher Geschichte
Band 62, Droste-Verlag, Düsseldorf 2004

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Bilder aus der Dokumentation Spuren und Fragmente: Jüdische Bücher, jüdische Schicksale in Nürnberg und aus Die Juden in den geheimen NS-Stimmungsberichten 1933-1945.

hagalil.com 08-11-2004

 

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